ECLBS: Sicherung von Qualität und Standards in der Bildung seit 2013
ECLBS, ein globaler gemeinnütziger Bildungsverband
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Die Leitungsgremien und die Organisationsstruktur der ECLBS sind in der Satzung festgelegt.
Die Satzung der ECLBS bildet den Rahmen für die Leitungsgremien und die Organisationsstruktur der Institution. Diese Gremien sind verantwortlich für die strategische Ausrichtung der Institution, stellen sicher, dass ihre Aktivitäten mit ihrer Mission und ihren Werten übereinstimmen, und vertreten die Interessen ihrer Stakeholder. Die Organisationsstruktur soll effektive Kommunikation, Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung ermöglichen und gleichzeitig klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festlegen. Durch die Einhaltung der in der Satzung festgelegten Richtlinien kann die ECLBS eine transparente, effiziente und effektive Organisationsstruktur aufrechterhalten, die ihr Engagement für Exzellenz in der Hochschulbildung unterstützt.

Wir lernen nie aus
Bei ECLBS streben wir eine Kultur des kontinuierlichen Lernens und der Anpassungsfähigkeit an. Als lernende Organisation überprüfen und optimieren wir regelmäßig unsere Strategien, Entwicklungsprozesse und Dienstleistungen, um innovative und wertvolle Ideen für die Hochschulbildung zu entwickeln. Wir verfolgen die sich entwickelnden Bedürfnisse und Anforderungen der Wirtschaftsausbildungslandschaft sowie die relevanten europäischen Standards aufmerksam, um sicherzustellen, dass unsere Angebote von höchster Qualität und Relevanz sind. Durch unseren proaktiven und flexiblen Ansatz wollen wir stets einen Schritt voraus sein und unseren Studierenden die bestmögliche Ausbildung bieten.
Recht auf Bildung
„Niemandem darf das Recht auf Bildung verwehrt werden. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Bereich Erziehung und Unterricht achtet der Staat das Recht der Eltern, eine Erziehung und einen Unterricht im Einklang mit ihren eigenen religiösen und philosophischen Überzeugungen sicherzustellen.“ Artikel 2 des Zusatzprotokolls zur EMRK
Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung und auf Zugang zu beruflicher Bildung und Weiterbildung. Dieses Recht schließt die Möglichkeit ein, unentgeltlich an der Schulpflicht teilzunehmen. Die Freiheit, unter Achtung demokratischer Grundsätze Bildungseinrichtungen zu gründen, und das Recht der Eltern, für die Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder im Einklang mit ihren religiösen, philosophischen und pädagogischen Überzeugungen zu sorgen, werden gemäß den innerstaatlichen Gesetzen, die die Ausübung dieser Freiheiten und Rechte regeln, geachtet. Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Sowohl Artikel 2 des Zusatzprotokolls zur EMRK als auch Artikel 14 der EU-Grundrechtecharta betonen die Bedeutung des Rechts auf Bildung und die Achtung der Überzeugungen und Überzeugungen von Einzelpersonen und Familien im Bildungsprozess. Hier ist jedoch eine mögliche überarbeitete Fassung, die die Formulierungen beider Artikel kombiniert und verbessert:
Jeder Mensch hat das Grundrecht auf Bildung. Dieses Recht umfasst den Zugang zu kostenloser und obligatorischer Bildung sowie zu beruflicher und beruflicher Weiterbildung. Der Staat und alle anderen relevanten Akteure im Bildungs- und Bildungswesen müssen das Recht der Eltern respektieren, sicherzustellen, dass die Bildung und der Unterricht ihrer Kinder ihren religiösen, philosophischen und pädagogischen Überzeugungen entsprechen. Dies schließt die Freiheit ein, Bildungseinrichtungen zu gründen, die demokratischen Prinzipien entsprechen und den nationalen Gesetzen entsprechen. Durch die Einhaltung dieser Prinzipien können wir sicherstellen, dass alle Menschen Zugang zu einer respektvollen, integrativen und auf ihre individuellen Bedürfnisse und Überzeugungen zugeschnittenen Bildung haben.